Wie stark darf der Arbeitgeber Deine Job-Kleidung bestimmen?

Die Frage, wie viel Einfluss ein Arbeitgeber auf die Job-Kleidung seiner Angestellten nehmen darf, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Arbeitskleidung kann einerseits dazu dienen, ein einheitliches und professionelles Erscheinungsbild zu schaffen, andererseits aber auch in den persönlichen Freiraum der Mitarbeitenden eingreifen. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen, typische Szenarien und mögliche Konflikte rund um dieses Thema.

Kleidung

Rechtliche Grundlagen zur Arbeitskleidung

Job-Kleidung: Gesetzliche Vorgaben und Weisungsrecht

In der Schweiz hat der Arbeitgeber das sogenannte Weisungsrecht. Dieses erlaubt ihm, Vorschriften zu erlassen, die für den Arbeitsplatz notwendig sind. Dazu kann auch die Regelung der Arbeitskleidung gehören, insbesondere wenn sie:

  • der Sicherheit dient (z. B. Schutzkleidung in der Bau- oder Chemieindustrie),
  • das Unternehmensimage unterstützt (z. B. Uniformen in Hotels oder Restaurants), oder
  • hygienischen Standards entsprechen muss (z. B. in der Lebensmittel- oder Gesundheitsbranche).

Das Weisungsrecht hat jedoch Grenzen. Vorschriften zur Kleidung dürfen nicht willkürlich oder diskriminierend sein. Sie müssen immer einen sachlichen Grund haben und dürfen nicht unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden eingreifen.

Arbeitsvertrag und Betriebsreglemente

Die Kleidungsvorschriften können im Arbeitsvertrag oder in einem Betriebsreglement festgelegt werden. In diesen Dokumenten können sowohl allgemeine als auch spezifische Anforderungen enthalten sein, wie beispielsweise die Pflicht, ein bestimmtes Logo zu tragen oder auf auffälligen Schmuck zu verzichten.

Fehlt eine schriftliche Regelung, kann der Arbeitgeber keine einseitigen Vorschriften machen, es sei denn, es handelt sich um eine klare Notwendigkeit für die Tätigkeit.

Typische Job-Kleidung Szenarien: Wann darf der Arbeitgeber bestimmen?

1. Sicherheitsvorschriften und Schutzkleidung

In vielen Berufen ist das Tragen von bestimmter Arbeitskleidung aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben. Beispiele hierfür sind Helme, Sicherheitsschuhe oder Warnwesten. Diese Vorschriften sind nicht verhandelbar und müssen strikt eingehalten werden.

Ein Arbeitgeber darf hier sehr genaue Vorgaben machen, da die Sicherheit der Mitarbeitenden an erster Stelle steht. Wer sich weigert, diese Kleidung zu tragen, riskiert rechtliche Konsequenzen oder sogar die Kündigung.

2. Einheitliches Erscheinungsbild in kundenorientierten Berufen

In Berufen mit Kundenkontakt, wie in der Hotellerie, Gastronomie oder im Einzelhandel, ist es üblich, dass der Arbeitgeber ein einheitliches Erscheinungsbild verlangt. Dies kann Uniformen, spezifische Farben oder bestimmte Kleidungsstücke umfassen.

Ein Beispiel: Ein Restaurant kann verlangen, dass Kellner schwarze Hosen und weiße Hemden tragen, um ein professionelles Erscheinungsbild zu gewährleisten. Solche Vorgaben sind zulässig, solange sie klar kommuniziert und nicht diskriminierend sind.

3. Hygienische Anforderungen

In Berufen, in denen Hygiene eine entscheidende Rolle spielt – etwa in Krankenhäusern, Laboren oder der Lebensmittelindustrie – sind spezielle Kleidungsvorschriften üblich. Dies können beispielsweise sterile Kittel, Haarnetze oder Handschuhe sein.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Mitarbeitenden und der Allgemeinheit und sind daher rechtlich abgesichert.

4. Einschränkungen bei persönlicher Kleidung und Schmuck

Ein sensibler Bereich ist die Einschränkung von persönlicher Kleidung, Schmuck oder religiösen Symbolen. Hier ist Vorsicht geboten, da solche Vorgaben schnell als diskriminierend empfunden werden können.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen darf verlangen, dass Mitarbeitende in einer Bank seriöse Kleidung tragen, wie Anzüge oder Kostüme. Es darf jedoch nicht pauschal religiöse Symbole oder Kleidung (z. B. Kopftücher) verbieten, es sei denn, dies beeinträchtigt nachweislich die Arbeitsausführung.

Job-Kleidung Konfliktpotenzial und Lösungsansätze

Grenzen der Vorgaben

Die Grenze für Kleidungsvorschriften ist erreicht, wenn sie unverhältnismäßig sind oder die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden verletzen. Ein Beispiel für eine unverhältnismäßige Regelung wäre, von Mitarbeitenden zu verlangen, Kleidung zu tragen, die deren Körper stark betont oder sie in eine unangenehme Situation bringt.

Kostenübernahme für Arbeitskleidung

Eine oft gestellte Frage ist, wer die Kosten für vorgeschriebene Arbeitskleidung trägt. In der Regel gilt: Wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Kleidung verlangt, die über normale Alltagskleidung hinausgeht (z. B. Uniformen oder Schutzkleidung), muss er die Kosten dafür übernehmen.

Diskriminierung und Gleichbehandlung

Ein weiterer Konfliktpunkt kann entstehen, wenn Kleidungsvorschriften als diskriminierend empfunden werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn weibliche Mitarbeitende strengeren Vorschriften unterliegen als ihre männlichen Kollegen.

In solchen Fällen haben Mitarbeitende das Recht, sich auf Antidiskriminierungsgesetze zu berufen und gegen die Vorschriften vorzugehen.

Job-Kleidung Tipps für Mitarbeitende und Arbeitgeber

Für Mitarbeitende

  1. Kommunikation suchen: Wenn Sie sich durch Kleidungsvorschriften unwohl fühlen, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und suchen Sie nach einem Kompromiss.
  2. Rechtliche Beratung einholen: Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Vorschriften unzulässig sind, können Sie sich an eine Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt wenden.
  3. Vorgaben schriftlich einfordern: Stellen Sie sicher, dass Kleidungsvorschriften klar und schriftlich dokumentiert sind.

Für Arbeitgeber

  1. Klarheit schaffen: Formulieren Sie Kleidungsvorschriften so klar wie möglich und erläutern Sie die Gründe dafür.
  2. Verhältnismäßigkeit beachten: Achten Sie darauf, dass die Vorgaben nicht in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden eingreifen.
  3. Dialog fördern: Seien Sie offen für Rückmeldungen und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen, wenn Konflikte entstehen.

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Die Frage, wie stark ein Arbeitgeber die Job-Kleidung bestimmen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab – darunter die Art der Tätigkeit, Sicherheitsanforderungen und das Unternehmensimage. Während der Arbeitgeber in vielen Bereichen berechtigt ist, Vorgaben zu machen, gibt es klare Grenzen, insbesondere wenn es um Persönlichkeitsrechte und Gleichbehandlung geht.

Für beide Seiten ist eine offene Kommunikation entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen. Letztlich gilt: Klare Regeln und gegenseitiges Verständnis sind der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander.

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